Wir bitten Sie, nach dem Betreten und beim Verlassen der Unterrichtsgebäude sowie während der Pausen darauf zu achten, dass die in anderen Räumen stattfindenden Veranstaltungen nicht gestört werden.
Das Anfertigen von Bild-, Film- oder Tonaufnahmen ist zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Lehrkräfte und der Teilnehmenden ohne Einverständnis der betroffenen Personen nicht gestattet.
In den von der KVHS genutzten Gebäuden ist das Rauchen nicht erlaubt. In Schulen, in denen wir mit unseren Veranstaltungen zu Gast sind, schließt das Rauchverbot das Schulgelände mit ein.
Das Betreten der Unterrichtsgebäude mit Waffen oder solchen Gegenständen, die als Waffe eingesetzt werden können (z.B. Messer, Reizgas oder Laserpointer), ist verboten.
Die Mitnahme von Haustieren zu Veranstaltungen der KVHS ist nicht gestattet.
Die Veranstaltungsräume der KVHS einschließlich der zur Verfügung gestellten Lehrmittel sind sachgemäß und sorgsam zu behandeln. Bei der Durchführung von Kochkursen ist darauf zu achten, dass die benutzten Utensilien nach Gebrauch gereinigt und zurückgelegt werden.
Die KVHS oder die in ihrem Auftrag tätige Lehrkraft
kann Teilnehmende bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze je nach Schwere des
Verstoßes abmahnen oder von der weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung
ausschließen und des Gebäudes bzw. Geländes verweisen.
Die
Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebeitrags bleibt auch nach einem Ausschluss
fortbestehen. Bei Sachbeschädigungen ist die KVHS berechtigt, trotz Ausschlusses
Schadensersatz zu verlangen.