Grundsätze der Bildungsarbeit

„Ihren Bildungsauftrag leiten die Volkshochschulen aus den Prinzipien der Aufklärung und den universellen Menschenrechten ab. Sie stehen für das Recht auf Bildung, die Möglichkeit, lebenslang lernen zu können, und für Chancengerechtigkeit, kurz: für die Umsetzung des humanistischen Gedankenguts heute und in der Zukunft.“ (Aus: Die Volkshochschule – Bildung in öffentlicher Verantwortung, Bonn 2011)

Um die Rahmenbedingungen unserer Bildungsarbeit gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass alle Besucher und Benutzer die nachfolgenden Grundsätze beachten:

Respektvolles und wertschätzendes Miteinander

Die Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Alzey-Worms (KVHS) sind offen für alle Menschen, die in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung gemeinsam lernen möchten. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, in dem folgende Prinzipien formuliert sind:

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Eine wertschätzende Kommunikation ist die Grundlage für eine vertrauensvolle Lern- und Arbeitsatmosphäre und begünstigt das gegenseitige Kennenlernen und den Austausch mit anderen Sichtweisen. Der respektvolle Umgang mit Menschen unterschiedlicher Herkunft, sexueller Orientierung, Weltanschauungen und Lebensentwürfen ist entscheidend, um allen Teilnehmenden eine positive Bildungserfahrung zu ermöglichen.

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