Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs . Der allgemeine Integrationskurs dauert 700 Unterrichtseinheiten.
Der Sprachkurs
Der Sprachkurs ist Teil des Integrationskurses. Er dauert im allgemeinen Integrationskurs insgesamt 600 Unterrichtseinheiten.
Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab.
Der Orientierungskurs
Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen
Sie den Orientierungskurs.
Er umfasst 100 Unterrichtseinheiten (UE). Im Intensivkurs umfasst er
30 UE.
Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über:
Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab.
Kosten und Berechtigung
Teilnahme ist möglich mit Berechtigungsschein der Ausländerbehörde oder des BAMF. Kosten und Förderung Kursgebühr pro Modul mit 100 UStd.: 440 € Kursgebühr mit Berechtigungsschein: 220 € Kursgebühr mit Berechtigungsschein und Kostenbefreiung: 0 €
Weitere Informationen:
Berufssprachkurse Deutsch sind Teil der nationalen berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV). Ihr Ziel ist es, Ihnen in 400 oder 500 Unterrichtseinheiten die Sprachkenntnisse zu vermitteln, die für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die kvhs bietet Kurse mit Zielsprachniveau B2 an. Um an diesen Kursen teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Berechtigung von der Arbeitsagentur oder dem kommunalen Jobcenter, bei denen Sie arbeitslos oder auf Jobsuche gemeldet sein müssen. Falls Sie bereits in Arbeit oder Ausbildung sind und Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu sichern, können Sie eine Teilnahmeberechtigung direkt beim BAMF beantragen.
Die berufsbezogene Sprachförderung für Menschen mit Migrationshintergrund ist ein Regelinstrument der Sprachförderung des Bundes entsprechend § 45a Aufenthaltsgesetz. Sie baut unmittelbar auf den allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. Sowohl die allgemeine wie die berufsbezogene Deutschsprachförderung werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge koordiniert und durchgeführt.
Allgemeine Voraussetzungen zur Teilnahme:
Um an diesen Kursen teilnehmen zu können, benötigen Sie eine Berechtigung von der Arbeitsagentur oder dem kommunalen Jobcenter, bei denen Sie arbeitslos oder auf Jobsuche gemeldet sein müssen. Falls Sie bereits in Arbeit oder Ausbildung sind und Ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten, um Ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu sichern, können Sie eine Teilnahmeberechtigung direkt beim BAMF beantragen.
Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,56 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 Euro, bei einem Kurs mit 500 Unterrichtseinheiten 1280 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden.
Weitere Informationen: