Bescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an mindestens 80 % der durchgeführten Unterrichtsstunden) auf schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Das Entgelt pro Bescheinigung beträgt 4 € . Eine Rückerstattung bei Nichterreichen der Mindestanwesenheit erfolgt nicht. Bei Bildungsfreistellungskursen und Gesundheitskursen, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention anerkannt sind, ist dieses Entgelt in der Kursgebühr bereits enthalten.

Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bei der Anmeldung zu beantragen. Nachträglich beantragte Bescheinigungen können nur in Ausnahmefällen (maximal für das vorausgegangene Semester) berücksichtigt werden.

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