Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger
Teilnahme (Teilnahme an mindestens 80 % der durchgeführten
Unterrichtsstunden)
auf schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Das
Entgelt
pro Bescheinigung beträgt 4 € . Eine
Rückerstattung bei Nichterreichen der Mindestanwesenheit erfolgt nicht.
Bei Bildungsfreistellungskursen und Gesundheitskursen, die von der
Zentralen
Prüfstelle Prävention anerkannt sind, ist dieses
Entgelt in der Kursgebühr bereits enthalten.
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bei der Anmeldung zu beantragen. Nachträglich beantragte Bescheinigungen können nur in Ausnahmefällen (maximal für das vorausgegangene Semester) berücksichtigt werden.